Fahrlehreraus- und Fahrlehrerfortbildung
Hier finden Sie unser Kursangebot für die Fahrlehrerfortbildung Ausbildungsfahrlehrer § 53 Abs.3 FahrlG
Seit dem 01.01.2018 muss jeder Ausbildungsfahrlehrer gem. § 53 Abs. 3, alle vier Jahre, an einem 1-tägigen Fortbildungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer teilnehmen.
Termine Fortbildung Ausbildungsfahrlehrer:
Beginn um 08:30 Uhr
- 22.06.2024
- 16.11.2024
BS&P Verkehrsfachschule
Westfalen GmbH
Schulze-Delitzsch-Str.2a
59348 Lüdinghausen
Tel.: 02591 - 78197
E-Mail: info@bs-und-p.de