Ergänzungslehrgang Klasse DE (BUS)
Als Fahrlehrer der Klasse DE sind Sie berechtigt Fahrschüler/innen für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE auszubilden. Damit übernehmen Sie die Verantwortung für die qualifizierte Ausbildung von Fahrpersonal für den ständig wachsenden Bereich der Personenbeförderung.
Hinzu kommt die Möglichkeit in der Berufskraftfahreraus- und -weiterbildung
nach dem Berufskraftfahrer-qualifikationsgesetz (BKrFQG) tätig zu werden.
Der Lehrgang zum Fahrlehrer der Klasse DE dauert einen Monat mit Vorbesitz
der Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE.
Nach dem Bestehen der drei Prüfungsteile sind Sie berechtigt, Fahrschüler in
den Klassen D, D1, D1E und DE auszubilden.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen,
um die Fahrlehrerlaubnis Klasse DE zu erhalten:
- Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
- Besitz des Führerscheins Klasse D seit mindestens 2 Jahren.
Der 2-jährige Besitz der Fahrerlaubnis D ist nicht notwendig,
wenn Sie mindestens 6 Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge
der Klasse D geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer
umfassenden Zusatzausbildung (60 Fahrstunden à 45 Minuten) auf
Fahrzeugen der Klasse D in einer Fahrschule unterzogen haben.
- Besitz des Führerscheins der Klasse DE bis zur fahrpraktischen Prüfung.
- Erfolgreiche Absolvierung des Lehrgangs.
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