620 Abbiegeunfälle in vier Jahren
Bei 620 Abbiegeunfällen zwischen Lkw und Radfahrern in den Jahren 2012 bis 2016 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes insgesamt 40 Radfahrer und Radfahrerinnen getötet. Der ADFC zählte in 2017 bei derlei Unfällen insgesamt 38 getötete Radfahrerinnen und Radfahrer.
Quelle: VKU online v. 04.07.18
Der Umtausch eines österreichischen Führerscheins in einen deutschen Führerschein darf versagt werden, wenn der österreichische Führerschein zuvor auf Basis eines tschechischen Führerscheins ausgestellt wurde, bei dem der notwendige Wohnsitz in Tschechien nicht vorhanden war.
Quelle: BVerwG, Urt. V. 05.07.18, Az. BVerwG 3C9.17; kostenl. Urt. V. 09.07.18
Wiederholt neue Brandentstehungen nach Unfällen mit Autos mit Elektroantrieb
Auch wenn ein Auto mit Elektroantrieb abgelöscht worden ist, kann ein erneuter Brand ausbrechen. Dieses kann sofort und auch Tage später noch passieren.
Quelle: VKU online v. 27.06.18
Unzulässigkeit einer Blitzer-App auf Smartphone
Eine Blitzer-App darf auf einem Smartphone während der Fahrt in einem Kraftfahrzeug nicht aufgerufen sein. Im vorliegenden Fall versuchte der Fahrer sich damit zu verteidigen, dass das Smartphone vom Grundsatz nicht für eine Blitzerwarnung vorgesehen sei, sondern eher der Kommunikation diene. Dieses sei, so das Gericht, aber zu vernachlässigen, da das Gerät faktisch die Möglichkeit zur Blitzerwarnung geboten habe.
Quelle: OLG Rostock, Urt. V. 22.02.17; Az. 21SsOWi38/17(Z); kostenl. Urt. V. 09.07.18
VO für Elektrokleinstfahrzeuge soll noch 2018 kommen
Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr eine VO für Elektrokleinstfahrzeuge (z.B. E-Scooter, E-Skateboards, E-Wheels, Hoverboards, etc. ) bekanntgeben. In dieser sollen Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von zwischen 12 und 20 km/h erfasst werden. Sie sollen dann verkehrsrechtlich wie Fahrräder eingeordnet werden. Auch selbstbalancierende, elektrisch angetriebene Fahrzeuge sollen dann damit erfasst werden.
Quelle: Kleine Anfrage im Bundestag, Drucksache 19/3006 v. 27.06.18
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